Europaweit

Unsere Leistungen 
Europaweit

Mit DER KURIER kommen Ihre eiligen Sendungen schnell ins europäische Ausland – in der Regel bis Geschäftsschluss des folgenden Werktages. Dabei können Sie zusätzlich optional wählen*:

Wir haften standardmäßig für Ihr versendetes Gut bis zu einem maximalen Warenwert von 750€ pro Sendung. Eine Erhöhung der Haftungssumme ist bei Bedarf möglich.

*Welche Optionen für welche Länder zur Verfügung stehen, sagt Ihnen Ihre DER KURIER-Station.


Terminoptionen innerhalb
Europas

DER KURIER liefert europaweit nach Ihren Zeitvorgaben:

Mit den Terminoptionen bestimmen Sie, bis wann Ihre Sendung ankommt:
9:00 | 10:00 | 12:00 | 17:00 Uhr (close of Business)

Für welche europäischen Länder welche Termine verfügbar sind, sagt Ihnen Ihre DER KURIER-Station.


Zustelloptionen innerhalb Europas

Sendungsübergabe vorm Big Ben? Für DER KURIER kein Problem. Wählen Sie ihre Zustelloption!

Bereichszustellung

Bestimmen Sie den genauen Zustell-Ort. Wir bringen Ihre Sendung auf Wunsch direkt an den Arbeitsplatz – ob im Büro, in der Werkhalle, im Krankenhaus oder einen anderen definierten Bereich.

Messeservice

Sie sind ohne Flyer nach London gereist, haben Ihre Präsentationstafeln in Prag vergessen oder benötigen zusätzliche Give-Aways in Kopenhagen? DER KURIER rettet Ihren Messeauftritt und liefert direkt an den Stand.

X-Change-Service

Zustellung bei gleichzeitiger Rückführung desselben oder eines anderen Versandguts – zum Beispiel Verträge zur Unterzeichnung oder Geräteaustausch in Reklamationsfällen.

Samstagszustellung

Wir liefern auch am Samstag – garantiert pünktlich.

Für welche europäischen Länder welche Zustell-Optionen verfügbar sind, sagt Ihnen Ihre DER KURIER-Station.


Pick Up International

Pick-Up

Sie brauchen ein wichtiges Dokument aus Paris? Oder ein Ersatzteil soll vom Zulieferer in Rotterdam direkt auf ein Schiff in Gdansk gehen? DER KURIER holt Sendungen nicht nur bei Ihnen ab, sondern an jeder Adresse, die Sie uns nennen. Wir transportieren sie auf dem schnellsten Weg zu Ihnen – oder wohin Sie es wünschen.

Von Ihrer DER KURIER-Station erfahren Sie, für welche europäischen Länder der Pick-Up zur Verfügung steht. Hier vereinbaren Sie die auch die individuelle Abholung Ihrer Sendung.


Leitfaden für den Internationalen Expressversand

Versanddokumente, Lieferkonditionen und weitere Informationen

Versanddokumente

Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern, Malta. Des Weiteren benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Exportdokumente“ oder über Ihre DER KURIER-Station die Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung steht – oder Sie senden uns einfach eine E-Mail.

Vom Transport ausgeschlossen

Bitte beachten Sie die Versandbeschränkungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind u.a. Gefahrgüter, Wertgegenstände, Persönliche Effekten, Kunstwerke, Alkohol, Carnet-ATA-Waren, lebende Pflanzen und Tiere sowie verderbliche Lebensmittel / Tierfutter von der Beförderung ausgeschlossen. Für verschiedene Länder gelten weitere Einschränkungen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen gerne Ihre DER KURIER-Station.

Lieferkonditionen
  • Frankatur 10 DDP
    Frei Haus, verzollt, versteuert - Der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Empfänger trägt keine Kosten.
  • Frankatur 20 DDU
    Frei Haus, unverzollt, unversteuert – Der Versender zahlt ausschließlich die Fracht, alle anderen Kosten trägt der Empfänger.
  • Frankatur 30 DDP, VAT unpaid
    Frei Haus, verzollt, unversteuert – Der Versender zahlt Fracht, Verzollung u. Zölle, der Empfänger zahlt die anfallenden Steuern.
  • Frankatur 40 DDU, cleared
    Frei Haus, ohne Zoll, ohne Steuer – Der Versender zahlt Fracht u. Verzollung, der Empfänger zahlt Zölle und Steuern.
  • Frankatur 50 DDP
    Frei Haus, verzollt, Freischreibung – Der Versender zahlt Fracht und Verzollung, der Empfänger hat keine Kosten. Die vereinfachte Zollabfertigung (Freischreibung) führt zu geringeren Kosten und schnellerer Laufzeit in Drittländer und EFTA-Staaten. Nur für Sendungen mit geringem Warenwert (länderspezifische Wertobergrenzen sind zu berücksichtigen) bzw. für Dokumentenversand.
Versand in EFTA-Staaten und Drittländer

– Exportdokumente –
Handelsrechnung

Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Versenders
  • Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
  • Lieferadresse, falls diese von der Rechnungsadresse abweicht
  • Rechnungsdatum, -nummer und –ort
  • Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
  • Warenwert je Position mit Währungsangabe
  • Lieferkondition/Frankatur
  • DER KURIER Sendungsnummer(n)
  • Gewicht (brutto/netto)
  • Präferenznachweis/Ursprungsland
  • Firmenstempel und Unterschrift
  • Bei Versandzielen außerhalb der EU: Rechnungen in vierfacher Ausfertigung und englischer Sprache
Proforma-Rechnung

Eine Proforma-Rechnung kann erstellt werden, wenn die Ware keinen Handelswert hat, es sich also z.B. um nicht zum Wiederverkauf bestimmte Ware, um Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung handelt. Die für eine Handelsrechnung notwendigen Angaben müssen auch unbedingt auf der Proforma-Rechnung enthalten sein. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.

Elektronische Ausfuhrerklärung

Ab einem Warenwert von 1.000,- Euro benötigen Sie für den Paketversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine Ausfuhrerklärung. Ausfuhrerklärungen müssen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten und lassen Sie Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen einfach durch unsere zentrale Zollabteilung erstellen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer DER KURIER-Station in Verbindung.

Ursprungserklärung (UE)

Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000,- Euro genügt eine UE, die in der Rechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text lautet:
“Der Ausführer (bzw. Der ermächtigte Ausführer, Bewilligungsnummer …) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Europäische Gemeinschaft-Ursprungswaren sind.“
Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Bei einem Warenwert von über € 6.000,- ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den „ermächtigten“ Ausführer. Hier genügt die UE mit Angabe der Bewilligungsnummer. Für die Türkei ist entsprechend eine A.TR. zu verwenden.

Ursprungsnachweis

Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Ursprungsnachweis (Präferenznachweis) angefertigt werden. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Waren in einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA-Land hergestellt wurden. Liegt ein Präferenznachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder ein günstigerer Zollsatz (Drittländer) erhoben. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, so ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Wertgrenzen.